Endodontie
Wurzelkanalbehandlung
Wenn in einem Zahn die Karies zu tief eingedrungen ist, oder ein anderes Trauma den Nerv des Zahnes (Pulpa) irreversibel geschädigt hat, kann eine Wurzelkanalbehandlung notwendig sein.
Dies ist oft die letzte Möglichkeit, den Zahn zu erhalten. Dabei wird die geschädigte Zahnpulpa („Nerv“) entfernt, die Pulpakammer und die Wurzelkanäle erweitert, gereinigt und desinfiziert. Danach wird ein Medikament zur Schmerzstillung eingelegt (unter Umständen auch mehrmals) oder die Wurzelkanäle werden gleich mit einer Wurzelfüllung versehen und der Zahn wieder aufgebaut. Nach einer erfolgten Wurzelkanalbehandlung sollte der Zahn zur Stabilisierung überkront werden.
Die Alternative zur Wurzelbehandlung ist die Entfernung des Zahnes. Durch eine erfolgreich durchgeführte Wurzelkanalbehandlung kann ein Zahn noch viele Jahre erhalten bleiben und in der Mundhöhle seinen „Dienst verrichten“. Durch den Erhalt des Zahnes mit einer Wurzelkanalbehandlung kann oft eine Brücke, ein Implantat oder auch eine abnehmbarer Zahnersatz vermeiden vermieden werden. Seit der letzten Gesundheitsreform 2004 wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr jede Wurzelkanalbehandlung für sie bezahlt. Besonders Seitenzähne (Molaren) sind sehr oft ausgenommen, entweder wegen krummer Wurzeln, schwieriger Erreichbar- und Aufbreitbarkeit, oder weil sie nach Meinung der gesetzlichen Krankenkasse nicht wichtig genug sind. Wenn das bei ihnen der Fall sein sollte, werden wir Sie darüber und die Möglichkeiten der Weiterversorgung aufklären. Auch in einem solchen Fall werden wir die, für Sie passende Lösung finden. In der Regel wird die Wurzelbehandlung unter dem Dental-Mikroskop durchgeführt. Damit lassen sich zusätzliche Kanäle oder anatomische Besonderheiten erkennen und behandeln, die sonst – unerkannt – zum Misserfolg der Behandlung führen würden.
Revision einer Wurzelkanalbehandlung
Wenn ein bereits wurzelkanalbehandelter Zahn wieder Beschwerden macht, ist bei den Gesetzlichen Krankenkassen die chirurgische Wurzelspitzenresektion oder die Extraktion die Therapie der Wahl. Oftmals kann man aber durch eine Revision der Wurzelbehandlung (Entfernung der bestehenden Wurzelfüllung, erneute weitere Aufbereitung, Spülung, Desinfektion und erneute Füllung) ein chirurgischer Eingriff oder die Extraktion vermieden werden. Dies ist aber in den allermeisten Fällen nicht Gegenstand der kassenzahn-ärztlichen Versorgung und wird privat verrechnet. Fragen Sie uns bezüglich der Kosten.
Alternativen, wie oben schon beschrieben:
- Entfernung des Zahnes, mit den sich dadurch ergebenden Konsequenzen (Notwendigkeit eines Zahnersatzes, wie Brücke, Prothese, Teilprothese oder Implantatversorgung)
- Wurzelspitzenresektion, d.h. eine operative Entfernung der erkrankten Wurzelspitze(n). Wurzelspitzenresektionen werden in unserer Praxis nicht durchgeführt. Dafür werden Sie in eine chirurgische Praxis überwiesen
Fragen Sie uns wir beraten Sie gerne